Werder Fan Club "Nordholzer Eichen" - Stadionordnung

 


Stadionordnung

 
 



 
1. Der Aufenthalt im Geltungsbereich der Stadionordnung geschieht auf eigene Gefahr. Der Innen- und Außenbereich des Stadions wird bei Veranstaltungen Videoüberwacht.

2. Der Aufenthalt im Stadion ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.

3. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt.

4. Verboten ist das Mitführen, Bereithalten und Überlassen der folgenden Gegenstände:

- Waffen aller Art,
- Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse geeignet oder bestimmt sind,
- ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige, insbesondere FCKW-haltige, Substanzen,
- Flaschen, Krüge und Dosen,
- sperrige Gegenstände, insbesondere Leitern, Hocker, Stühle und Kisten,
- Laser-Pointer,
- Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände sowie dafür vorgesehene Abschussvorrichtungen,
- Drogen und alkoholische Getränke.


5. Es ist verboten:

- Zäune und Absperrungen zu besteigen bzw. zu überklettern,
- die nicht für den Besucher zugelassenen Flächen zu betreten,
- mit Gegenständen zu werfen,
- pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
- Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber und ähnliche Gegenstände mit strafbarem Inhalt, insbesondere volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen oder beleidigenden Inhalts, mitzuführen oder rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten.
- Tiere mitzuführen.

6. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Stadionordnung verstößt, kann ohne Erstattung des Eintrittsgeldes vorübergehend aus dem Stadion verwiesen werden.

7. Den Anordnungen, insbesondere der Polizei und des Ordnerdienstes, ist Folge zu leisten.

Bremen, d. 1. August 2004
Bremer Weser-Stadion GmbH


 
 
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